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§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen royal-path (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Planung, Gestaltung, Herstellung und des Auf- und Abbaus von Messeständen und Ausstellungssystemen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

§ 5 Lieferung und Leistungszeit

Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Bei Verzögerungen, die durch den Auftraggeber oder durch höhere Gewalt verursacht werden, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Er sorgt für die notwendigen Genehmigungen und stellt den Zugang zum Aufstellungsort sicher.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers. Bei Mietständen verbleibt das Eigentum dauerhaft beim Auftragnehmer.

§ 8 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.

§ 9 Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

§ 10 Urheberrecht

Die Urheberrechte an Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen kreativen Leistungen verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: Januar 2024